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Anonyme, Pseudoanonyme und Personalisierte Daten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentrales Element im Umgang mit Daten im digitalen Raum. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Unterschiede zwischen anonymen, pseudoanonymen und personalisierten Daten und ihre Bedeutung im Kontext der DSGVO.

Grundlagen der DSGVO

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten lebender Personen. Dabei umfasst die Verarbeitung alle Schritte, wie das Erheben, Speichern, Übermitteln und Weitergeben von Daten. Entscheidend ist, dass es sich um Daten handelt, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen. Personenbezogene Daten können Kennungen wie Namen, Kennnummern, Standortdaten, Online-Kennungen (z.B. IP-Adressen oder Cookies), Geburtsdatum oder Anschrift umfassen. Sie beinhalten auch Merkmale, die Ausdruck einer physischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.

Anonyme Daten

Anonyme Daten sind solche, die keine Identifizierung einer lebenden natürlichen Person ermöglichen. Da sie nicht identifizierbar sind, fallen sie nicht unter die DSGVO. Anonyme Daten unterliegen keinen datenschutzrechtlichen Restriktionen der DSGVO und können ohne Beachtung des Datenschutzrechts verarbeitet werden.

Pseudonymisierte Daten

Pseudonymisierte Daten sind ein Sonderfall personenbezogener Daten. Laut Artikel 4 Nummer 5 der DSGVO ist Pseudonymisierung die Verarbeitung personenbezogener Daten, sodass sie ohne zusätzliche Informationen einer spezifischen betroffenen Person nicht mehr zugeordnet werden können. Diese zusätzlichen Informationen müssen gesondert aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden, um die Zuordnung zu einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zu verhindern. Pseudonyme Daten ersetzen identifizierende Merkmale durch Kennungen wie Personalnummern oder Fantasienamen, wodurch sie schwer identifizierbar, aber nicht anonym sind. Sie fallen unter die DSGVO und genießen bestimmte Privilegien im Rahmen rechtlicher Regelungen.

Personalisierte Daten

Personalisierte Daten sind direkt einer spezifischen Person zuzuordnen und umfassen alle Informationen, die eine natürliche Person identifizierbar machen. Sie sind der Hauptfokus der DSGVO und unterliegen strengen Verarbeitungs- und Schutzregeln. Der Umgang mit personalisierten Daten erfordert sorgfältige Maßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre und der Datensicherheit.

Zusammenfassung

Die DSGVO differenziert klar zwischen anonymen, pseudoanonymen und personalisierten Daten. Während anonyme Daten außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO liegen, sind pseudoanonyme und personalisierte Daten durch sie abgedeckt. Pseudonymisierte Daten bieten einen Mittelweg, indem sie Identifizierbarkeit erschweren, aber dennoch bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen gewährleisten. Personalisierte Daten erfordern die höchste Aufmerksamkeit im Datenschutz, da sie direkt mit der Identität einer Person verknüpft sind. Die Kenntnis dieser Kategorien ist entscheidend für die korrekte Anwendung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.